§ 1 Als Nacktjogger hat man sich besonders rücksichtsvoll gegenüber Bekleideten zu benehmen.
§ 2 Die Nacktivitäten sind nur in Landschaftsschutzgebieten oder anderen abgelegenen Gebieten durchzuführen, wo mit nur wenigen Menschen gerechnet werden muss. Ansonsten ist eine Minimalbekleidung zu tragen, die die äußeren Geschlechtsmerkmale und den Hintern verdecken.
§ 3 Bekleidete sind möglichst nicht zu erschrecken: Ein von hinten Überholen sollte vermieden werden oder wenigstens durch Räuspern oder ähnlichem dem zu Überholenden bewusstgemacht werden.
§ 4 Nach dem Vorbeilaufen an Bekleideten ist ein Umdrehen und damit zurückschauen zu vermeiden.
§ 5 Wenn man davon ausgehen kann, dass man gesehen wird, ist urinieren zu unterlassen, außerdem das an sich Herunterschauen, wenn es nicht notwendig ist.
§ 6 Entgegenkommenden Bekleideten sollte man in die Augen schauen und bei Blickkontakt normal freundlich grüßen.
§ 7 Es sollte kein Gespräch mit Bekleideten begonnen werden. Dies könnte aufdringlich wirken. Wird man angesprochen, kann man auf das Thema eingehen, allerdings ohne von selbst auf das Thema Nacktheit umzuschwenken
§ 8 Wenn ein angemessener Alternativweg vorhanden ist, sollte gesichteten Bekleideten aus dem Weg gegangen werden.